Zoll Russland - IHK Rhein-Neckar

Zollager Die eingeführte Ware wird für eine Weiterverarbeitung oder einen späteren Versand, ohne Erhebung von Steuern und Zöllen, im Zolllager gelagert. Die Ware darf bis zu drei Jahre im Zollager verbleiben, außer Ware mit beschränkter Haltbarkeit. Die Einrichtung von Zolllagern ist lizenzpflichtig und die Lagerung ist kostenpflichtig.

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