Der elektronische Rechtsverkehr - ervjustiz.de

Das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) dient der effizienten Rückmeldung des Zustellungsdatums vom Zustellungsempfänger an den Absender. Hierzu wird im elektronischen Rechtsverkehr gem. § 174 Abs. 4 ZPO in der aktuellen Fassung ein maschinenlesbarer Datensatz im xJustiz-Format zurückübermittelt, der vom gerichtlichen Fachverfahren und vom beA verarbeitet wird.

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