BVL - Angereicherte Lebensmittel
2019-6-28 · Angereicherte Lebensmittel sind durch den Zusatz von bestimmten (Nähr-)Stoffen gekennzeichnet. Die Voraussetzungen für den Zusatz zum Erhalt solcher (nährstoff-)angereicherter Lebensmittel sind in der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, der sog.