barrierefrei Bauen - Landesbauordnung für das Land ...
2019-6-28 · Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) in der Fassung vom 01.07.2016 bis 31.12.2019 § 2 Begriffe (2) Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.